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AGB

Sicherheit

Ich empfehle jedem Reiter einen Reithelm mit Dreipunktsicherung, geeignetes Schuhwerk mit Absatz und eventuell eine Schutzweste zu tragen.

Haftung

Bei Schäden und Unfällen werden sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche (einschl. Personenschäden) abgelehnt.
Die Unfallversicherung ist Sache des Reiters.
Jeder Kunde ist selbst zuständig für eine angemessene Haftpflichtversicherung:
Der Reiter mit eigenem Pferd sollte in der Privathaftpflichtversicherung den Zusatz "Tierhalter bzw. Pferdehalter" integriert haben.
Der Reiter mit fremdem Pferd sollte in der Privathaftpflichtversicherung den Zusatzteil "Reiten fremder Pferde" integriert haben.

Bezahlung

Die Bezahlung von Reitstunden kann entweder nach jeder Lektion bar oder monatlich per Rechnung erfolgen.
Bei Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 5.00 verrechnet.

Bei der Vermittlung eines Pferdes entstehen dem Käufer keine Vermittlungskosten. Diese trägt der Verkäufer.